Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alt & Kelber Immobilienkontor Lubinsky Immobilien

1.Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden mit Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, schließen Irrtümer und Auslassungen nicht aus. Sie sind freibleibend und unverbindlich.  Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Alle zum Baurecht enthaltenen Angaben beruhen auf mündlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. Alle Darstellungen, Zahlenangaben und Berechnungen beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

2. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wären.

3.Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

4.Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch  Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5.Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6.Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sofort nach Vertragsunterzeichnung. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a.

7.Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.

1.

Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Ferienhäuser / Mehrfamilienhäuser / Bau- und Gewerbegrundstücken) errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 7,14 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. pauschal 3.570,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einem Kaufpreis unter  50.000,00 €.

1.1. Bei An- und Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die o. g.  (siehe Punkt 1) Provision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.

2. Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber 10 %.
3. An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1 %
4. Vermietung und Verpachtung
- bei Verträgen mit Privatpersonen (Wohnraumvermietung), bis zu zwei Nettomonatsmieten
- bei Verträgen über Gewerbeflächen bzw. Gewerbegrundstücken, bis zu drei Nettomonatsmieten
- bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Flächen oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter / Vermieter eine weitere Monatsmiete.


Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
    
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für einen anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
     
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel.